Tuesday, 18 November 2008 | 45.47.323
An das Bundessozialgericht, 18. November 2008
Aktenzeichen 351-1-II-534/08, Ihr Schreiben vom 12. November 2008
Sehr geehrter Herr Präsident Peter Masuch
Sehr verehrte Damen und Herren
Ihre ganze Rechtsprechung hängt doch irgend wie in der Luft
wenn Sie sich nicht vom Boden der Tatsachen her
bzw. also von der Basis unserer Verfassung her orientieren
und sie auf diese Basis projizieren
richtig ist, Sie sind an einen gesetzlich bestimmten Aufgabenbereich ge-bunden
damit sind Sie aber doch nicht generell von der Verfassung ent-bunden
es geht hier nicht nur darum, daß Sie die Rechts-Anwendung oder Ausgestaltung
Rechtsverstöße, Verfahrensverstöße ..., Verfahrensvorschriften, Verfahrensgesetze ...
vom Gesetz her beaufsichtigen
sondern eben auch von der Verfassung her
wir sind nicht nur ein von Gesetzen geprägter Rechtsstaat
sondern auch und insbesondere ein von den Menschenrechten geprägter Verfassungsstaat
das heißt, der Schirm ... über allem ...
die umbrella-coverage ... ist die Verfassung
es nützt doch alles nichts
wenn Urteile mit allen Feinheiten des römischen und germanischen Rechts
perfekt irgend welchen gerade zur Verfügung stehenden Gesetzes entsprechen
letztlich aber mehr oder weniger scharf an der Verfassung vorbei gehen
Sie machen Rechtssprechung wie Frau Merkel Politik macht
bzw. wie hierzulande etwa seit Mitte der 80er Jahre
Politik und Rechtssprechung gemacht wird
nämlich sowohl an der eigentlichen Realität und Wirklichkeit
als auch an der Verfassung
an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ... vorbei
ich bitte Sie ebenso höflich wie dringendst
endlich mal über den Tellerrand
von konkret vor Ihnen auf dem Tisch liegenden Urteilen der Sozialgerichte 1. oder 2. Instanz hinauszublicken
und sich daran zu erinnern
daß sich die Tätigkeit der Justiz eben nicht nur in konkreten Aufgabenstellungen erschöpft
sondern daß Sie persönlich im Rahmen unseres Verfassungssystems
da oben drüber auch ein konkreter Teil der Gesamt-Verantwortung sind
mit einer generell geregelten Arbeitsteilung, Pflichtenteilung, Gewaltenteilung ...
wenn ich Ihnen also so hartnäckig schreibe, dann deswegen
weil es hier in erster Linie nicht nur um die Zuständigkeiten des BSG geht
sondern um Ihre persönliche Zuständigkeit und Pflicht, Aufgabe und Verantwortung
als personifizierter Teil dieser unserer verfassungsmäßigen Ordnung
diese Ordnung kann nur dann hergestellt werden
dieses verfassungsmäßige System kann nur dann überhaupt funktionieren
geschweige denn optimal ...
wenn alle drei Gewalten ...
ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erledigen
und ihre Pflichten erfüllen
bzw. sich zu dieser Verfassung bekennen
und die darin bestimmte Verantwortung tragen
objektiv kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen
daß Erste und Zweite Gewalt
bzw. deren personifizierte oberste
Repräsen-onkels-und tanten genau das nicht tun
und sich auch jedem wohlwollenden Gespräch
in dem ich nicht nur, wie gesagt wohlwollende Kritik
sondern vor allem auch geeignete und abgesicherte Lösungen
darstellen könnte
nicht nur verschließen
sondern mich mehr oder weniger zum Staatsfeind erklären
nur weil sie nicht wollen
daß ich ihre Kreise störe
obwohl es mir nur um die Sache an sich geht
und ich ihnen persönlich gar nicht nahe geschweige denn zu nahe treten will
in mehreren Gerichtsverfahren, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten
ist mir bescheinigt worden
ich hätte nun mal kein Recht auf diesbezügliche Gespräche
mit der Kanzlerin und dem Bundestagspräsidenten
- was ich nicht nur nach wie vor grundsätzlich bestreite
sondern schlicht und einfach grotesk finde -
aber selbst wenn man das mal dahingestellt läßt, kann es ...
in der Systematik unseres Verfassungs- bzw. Menschenrechtssystems nicht sein
daß mir auch das Rechtliche Gehör verweigert wird
wenn nicht das ganze System ad absurdum geführt werden soll
kraft der ebenfalls zu diesem System gehörenden richterlichen Unabhängigkeit
wäre m.E. jeder (!) Richter in der Lage, dieses Gehör zu gewähren
zumindest aber die obersten Repräsentanten
der Bundesgerichte ... bzw. speziell des Bundesverfassungsgerichts
Sehr geehrter Herr Präsident Peter Masuch
ich bitte Sie daher ebenso höflich wie in aller Form
entweder selbst einen geeigneten Rahmen ...
ein geeignetes Verfahren ... für diese Fragen zur Verfügung zu stellen
oder darauf hinzuwirken
daß andere Kolleginnen und Kollegen das übernehmen
oder daß letztlich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts das übernimmt
bzw. daß das Bundesverfassungsgericht meine diesbezügliche
seit 1994 laufende Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2997 / 95 aufgreift
zu der ich über all die Jahre ständig und kontinuierlich
weiter schriftsätzlich vorgetragen und erläutert
bzw. das in Einzelfällen durch spezielle weitere Verfassungsbeschwerden ergänzt
und u.a. vor den jetzt eingetretenen so genannten Krisen gewarnt
bzw. aufgezeigt habe, wie man ihnen begegnen kann
ich gebe zu, daß es hier um grundsätzlich das Verständnis
und die Systematik unseres modernen Verfassungsstaates betreffende Fragen geht
aber wenn es im Mittelalter möglich war
im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens zuzugestehen
daß die Erde rund ist und nicht das sprichwörtliche Brett vorm Kopf
bzw. daß sie nicht nur rund ist, sondern sich auch dreht, und zwar um sich selbst ...
dann müßte es in unserer Zeit auch möglich sein
daß von offizieller Seite mal zugestanden wird
daß wir die Verfassung zwar auch sehen und Wort für Wort lesen können
daß wir aber mit dem bisherigen Verständnis, mit der bisherigen Interpretation
des demokratischen und sozialen Bundesstaats und Rechtsstaats als Republik ...
nicht weiterkommen
und dazu nicht mal allgemeine oder spezielle Relativitätstheorien bemühen brauchen
sondern einfach einen halbwegs gesunden Menschenverstand
ich grüße Sie herzlich und in aller Hochachtung
Ihr Ihnen sehr ergebener Eugen Möller-Vogt