Tuesday, 03 August 2010 | 45.31.215
Bahnkriminalität
nicht nur die Verkehrspolitik im allgemeinen
sondern auch die Unternehmenspolitik
der öffentlich rechtlichen Verkehrsträger
führt sich allmählich selbst ad absurdum
wer sich mehr oder weniger gezwungenermaßen
in die Obhut der Bahn (...) begibt
läuft Gefahr ... Opfer zu werden ...
unabhängig von zusätzlichen äußeren Einflüssen
es droht so ziuemlich alles
was das Strafgesetzbuch hergibt
Körperverletzung
bis an die Grenze des versuchten Totschlags
Freiheitsberaubung
Unterlassene Hilfeleistung
Vermögensschädigung
Sachbeschädigung
Belästigung
Behinderung