Wednesday, 10 February 2010 | 45.06.041
Das Bundesverfassungsgericht und Hartz IV
alles hat bekanntlich seine zwei Seiten
die zwei Seiten der Kompetenz sind daß
einerseits ... jemand wirklich kompetent ist
andererseits ... jemand von Dritter Seite Kompetenz zugeschoben wird
es liegt in der Natur der Sache daß jemand dem die Kompetenz
nur zugeschoben wird ... eigentlich nicht kompetent ist
die Steigerung der Kompetenz ist die so genannte Kompetenz Kompetenz
das heißt
statt von Dritter Seite zugeschoben
kann sich derjenige selbst aussuchen
wofür er nun eigentlich kompetent
bzw eigentlich inkompetent sein will
entsprechend ist die Steigerung der Inkompetenz die Inkompetenz Kompetenz
das heiußt
so jemand kann sich selbst aussuchen
wofür er nun eigentlich völlig inkompetent sein woll
in diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht
mit dem Hartz IV Urteil wieder mal den Vogel abgeschossen