Wednesday, 13 October 2010 | 45.41.286
Das Gerichtshöfische Europa ...
Neues aus dem Gerichtssaal ...
des EuGH in Luxembourg
wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind
verlangt das Unionsrecht
daß ein Sicherheitskoordinator bestellt wird
der also überhaupt zuständig ist
für die Sicherheitsfragen ...
insbesondere für einen Sicherheitsplan ...
soweit besondere Gefahren und Risiken erkennbar sind
und professionell gemanagt werden müssen
es ist ja schon tröstlich
wenn wenigstens das Recht sowas verlangt
trotzdem bleibt die Frage
warum nicht bereits Regierung und Parlament
sich in dieser Art wie in diesem Sinne
auf Vernunft und Verantwortung einrichten