Wednesday, 13 October 2010 | 45.41.286

Das Gerichtshöfische Europa ...

Neues aus dem Gerichtssaal ...
des EuGH in Luxembourg

wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind
verlangt das Unionsrecht

daß ein Sicherheitskoordinator bestellt wird
der also überhaupt zuständig ist

für die Sicherheitsfragen ...
insbesondere für einen Sicherheitsplan ...

soweit besondere Gefahren und Risiken erkennbar sind
und professionell gemanagt werden müssen

es ist ja schon tröstlich
wenn wenigstens das Recht sowas verlangt

trotzdem bleibt die Frage
warum nicht bereits Regierung und Parlament

sich in dieser Art wie in diesem Sinne
auf Vernunft und Verantwortung einrichten

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