Saturday, 19 May 2007 | 45.20.139

Verfassungsbeschwerde (26)

mit dem Antrag
festzustellen :

nach unserer Verfassung haben alle Deutschen (!) das Recht bzw. die Freiheit
sich zu versammeln bzw. zu demonstrieren ...

um als Ausdruck der Mitwirkung an der politischen Willensbildung
in eindrucksvoller Form

Forderungen ... zu veranschaulichen bzw. zu verdeutlichen
hinsichtlich der Defizite der Politik

oder Proteste ...
hinsichtlich der Abwege und Umwege ...
der Mißverständnisse und Irrtümer der Politik

- vielleicht sollte man einfach mal überprüfen
ob das wirklich alles Deutsche sind, die da demonstrieren ... -

nach einer gängigen Definition wird die Freiheit des Einzelnen, des Individuums
(nur) durch die Freiheit einzelner oder mehrerer anderer Individuen beschränkt;

objektiv kann kein Zweifel daran bestehen
daß die Politische Führung, insbesondere die Regierung ...

ihre Freiheit bezüglich der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen
Aufgaben und Aufträge ...

sehr großzügig, um nicht zu sagen beliebig und willkürlich ...
bzw. letztlich sogar im Sinne einer Diktatur ... interpretiert

- dagegen richten sich ja gerade die Proteste !

konsequenterweise heißt das aber
technisch gesehen bzw. demokratisch :

wenn die Politische Führung ... glaubt
ihre Grenzen verschieben bzw. ausdehnen zu können

dann verschieben sich ja automatisch
damit auch die Grenzen für die Demonstranten

so daß sich daran,
daß die Freiheit des Einen da endet wo die Freiheit des anderen beginnt

qualitativ und praktisch wie technisch und rechtlich
gar nichts ändert

eben weil sich die Gewichte nur quantitativ
verändern bzw. verschieben

- je nachdem, we brutalstmöglich die Politische Führung
ihre Pflichten vernachlässigt

bzw. ihre Rechte, ihre Legitimation ... mißbraucht;

es widerspricht ...
jeder natürlichen wie insbesondere auch technischen
und nicht zuletzt auch demokratischen und rechtsstaatlichen Logik,

die Freiheit ...
der Inanspruchnahme, der Wahrnehmung ... eines Rechts ... (!!!)
beschränken zu können ;


insofern sind alle Aktivitäten, die die Politische Führung unternimmt ...,
um die Demonstrationsfreiheit zu beschränken

- wie aktuell gerade wieder im Zusammenhang mit der Veranstaltung
in Heiligendamm ... -

glatt verfassungswidrig
bzw., soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geschieht

sind auch diese Gesetze glatt verfassungswidrig

und soweit die Politische Führung
diese ihre Pläne dennoch durchsetzen will

ist das erneut ein Beweis dafür
daß die Politische Führun selbst

'es unternimmt
die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen'

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