Tuesday, 05 July 2005 | 45.27.186
Der Bundespräsident entscheidet ... (4)
daß die Neuwahl stattfindet, und zwar im vollen Vertrauen darauf, daß seine Autorität in diesem Falle tatsächlich das letzte Wort hat bzw. nicht durch die Dritte Gewalt bzw. durch richterliche Gewalt gekippt wird;
es muß Prioritäten geben !
der Rechtsstaat ist für den demokratischen Staat da - und nicht umgekehrt !
die Dritte Gewalt soll dazu bitragen und sicherstellen, daß Erste und Zweite Gewalt
für das Volk verfassungsgemäß funktionieren ...
und nicht ihrerseits das noch behindern oder gar verhindern.