Tuesday, 12 July 2005 | 45.28.193
Der Bundespräsident entscheidet ... (11)
daß bei der Regierungsbildung, also bei der Wahrnehmung der Kabinettsbildungskompetenz ...
die Gleichberechtigung konsequent berücksichtigt werden muß, das heißt personell und auch etatmäßig.