Wednesday, 10 March 2004 | 45.11.070
Verfassung und Verantwortung
Laut Verfassung trägt der Bundeskanzler die Verantwortung ...
- dafür, daß Politik gemacht und wie sie gemacht wird;
aber: anscheinend beschäftigt sich der Kanzler mit (fast) nichts anderem, als wie er diese Verantwortung nach Möglichkeit ganz einfach ignorieren
oder wenigstens auf andere abschieben kann;
bezüglich der Ausbildungsplätze z.B. soll 'die Wirtschaft' ihrer Verantwortung nachkommen,
bezüglich der Kreditvergabe für die Investitionspläne der Unternehmen sollen 'die Banken' ihrer Verantwortung nachkommen,
etc., usw.;