Thursday, 25 September 2003 | 45.39.268
Kopftuch - Urteil
obszön * pervers * kriminell * verfassungs-widrig
Als hätte ich es nicht gerade gesagt : daß man den Begriff schwachsinnig eigentlich aus dieser Diskussion herausnehmen und ersetzen muß durch schlicht und einfach kriminell !
man kann doch nicht neben eine Verfassung eine Kunstfigur, einen so genannten demokratisch legitimierten Gesetzgeber stellen, der dann alles wieder zurücknimmt oder auf den Kopf stellt und das Gegenteil behauptet bzw. tut von dem, was in der Verfassung steht, als Grundrecht, als Menschenrecht,
sondern man muß sagen : wir haben uns auf eine Verfassung geeinigt und daran halten wir jetzt auch fest, dahiner gehen wir nicht mehr zurück, das wird jetzt auch so gemacht ...,
und was wir dann eventuell für Probleme kriegen, werden wir die lösen nach dem Prinzip, we will go over that bridge, when we come to it !
was in diesem Urteil nach Art und Weise wie Masse und Menge an (krimineller) Intelligenz aufgebraucht worden ist, das spottet jeder Beschreibung,
von der Erläuterung des Sondervotums, die länger ist, als die Urteilsbegründung, und die ja nicht gegen-teilig, keine Gegen-Meinung ist, sondern eine noch schärfere Menung darstellt, die der Sache an sich überhaupt keine Chance mehr läßt, mal ganz abgesehen;
das ist, im übertragenen Sinne, Volksgerichtshof unseligen Angedenkens, nur viel subtiler und intelligenter ..., aber genauso kriminell !
dieses Bundesverfassungsgericht ist, praktisch passend zur Bayern-Wahl, ein einziger schwarzer, brauner, krimineller Menschenrechte- und Demokratie-feindlicher Sumpf;
man kann doch zum Islam im allgemeinen und zum Kopftuch im besonderen stehen, wie man will, das Kopftuch ist in jedem Fall ein offenes und ehrliches Bekenntnis ...;
man stelle sich nur mal vor, die Homosexuellen würden sich derart offen und ehrlich bekennen ... :
um wieviel einfacher und besser wäre dann schon allein deshalb diese Welt, von allen sonstigen Kinderverderbern und Frauenschändern etc. ganz zu schweigen;
das Urteil hätte doch ganz einfach lauten können und müssen :
(1) Das Kopftuch ist ernstzunehmender Ausdruck von Religion
- daß es Leute gibt, die das nicht so sehen, ist doch völlig unerheblich bzw. ist ein völlig anderer Streit -
(2) Wenn und soweit das also Ausdruck von Religion ist, dann gilt als oberste Richtlinie der diesbezügliche (!)Verfassungsgrundsatz;
andere bzw. daraus eventuell entstehende Fragen müssen dann zwar ebenfalls, aber eben nachrangig geregelt werden
und nicht dadurch, daß man auf die Regelung der ersten Frage verzichtet;
statt dessen weigert sich das Gericht, de lege lata festzustellen, was nun rechtens ist oder vielleicht und warum auch nicht
und gibt die zu entscheidende Frage praktisch (!) einfach an die Exekutive zurück mit der Anmerkung : macht Euch das zu Eurer Auffassung passende Gesetz doch selbst;
das ist Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung en gros wie en detail, d.h. Demokratie und Rechtsstaat etc. nochmals extra;
das Gericht verpatzt und verpaßt inzwischen geradezu grundsätzlich, systematisch, vorsätzlich, absichtlich, absichtsvoll ...
jede Chance, seinen spezifischen Anteil an den verfassungsmäßigen Pflichten und der gewaltengeteilten Verantwortung für diese Verfassung bzw. für die Demokratie und für die Geltung der Grundrechte und Menschenrechte zu tragen
zugunsten einer Politik, die, mehr oder weniger, hinausläuft
auf Diktatur, Beschränktheit, Borniertheit ...
auf Volks-Verdummung, Verarmung, Verkrankung ...
auf Abseitsstellung, Isolierung, Gefährdung ... unseres Staates;
der diesbezügliche Verfassungsauftrag lautet bekanntlich
'Nutzen mehren und Schaden bzw. Gefahren wenden !