Friday, 15 August 2003 | 45.33.227
Verfassungsgerichtsbeschwerde
Blackouts ...
Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2447 / 95 - Bundesverfassungsgerichtspräsidium
- speziell auch Frau Prof.Dr. Jutta Limbach
Bundesregierung / Bundeskanzler
- speziell auch Dr. Helmut Kohl
Bundestagspräsidium
- speziell auch Frau Prof.Dr. Rita Süssmuth
Bundesrat / Bundesratspräsidium
Bundespräsident Johannes Rau
- speziell auch Prof.Dr. Roman Herzog
- speziell auch Dr. Richard von Weizsäcker
CDU-Bundesvorstand / Bundestagsfraktionsvorstand
SPD-Bundesvorstand / Bundestagsfraktionsvorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie (...) offensichtlich auch auf die jüngsten Entwicklungen sowohl in meiner persönlichen Angelegenheit
- s. u.a. meine Schreiben vom 22./28. Juli, 1. August ...
als auch in der Sache überhaupt
- s. u.a. die aktuelle Meldung des Statistischen Bundesamtes : Deutsche Wirtschaft schrumpft ...
wiederum einfach nicht reagieren,
reiche ich hierdurch, vor dem Hintergrund meiner bisherigen Bemühungen seit 1993/1994, u.a. insbesondere 2 BvR 2447 / 95
eine wie auch immer geartete
Klage
gegen Sie ein,
Zivil-/Straf-/Feststellungs-/...-Klage, Beschwerde ...
mit der wie auch immer gearteten Bitte Antrag ...,
sich zu den sich aus dem folgenden ergebenden Aspekten zu erklären, insbesondere
I.
warum Sie, zwar gewaltengeteilt, dennoch aber mit vereinten Kräften, um nicht zu sagen 'mit (!) aller (!) Gewalt (!)',
alle Erfahrungen und Erkenntnisse, die wir bis heute mit der Demokratie im allgemeinen und unserer Verfassung im besonderen haben,
praktisch in ihr Gegenteil, d.h. Richtung Diktatur ..., soweit nicht schlicht und einfach ad absurdum führen
und sich weigern, sich hinsichtlich der Ihnen verfassungsgemäß übertragenen bzw. der von Ihnen übernommenen Pflichten und Verantwortung
tatsächlich an der Verfassung zu orientieren
und eine verfassungsmäßige Ordnung herzustellen,
bzw. das, was sich gewissermaßen von allein, soweit nicht zumindest teilweise geradezu gegen Ihren mehr oder weniger erbitterten Widerstand wenigstens andeutungsweise gelegentlich an verfassungsmäßiger Ordnung entwickelt und ergibt,
konsequent und zwar durchaus i.S. des Art. 20 IV GG, wieder zu beseitigen ???
II.
Wie ich seit nunmehr 10 Jahren nahezu endlos dargelegt habe, gehe ich, erneut zusammenfassend, von folgender verfassungsmäßiger Lage aus :
(1)
laut Vefassung sind wir eine Demokratie, das heißt an sich herrscht das Volk, selbst;
(2)
soweit das Volk in diesem Sinne seine Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, wird (es) regiert, bzw. besteht eine Art Regentschaft,
für die zwar eine Gewalten-Teilung gilt,
gleichwohl aber eine gemeinsame Verantwortung ...
für Volk und Staat, für das Ganze und für Alle wie für Jeden ...;
(3)
laut Verfassung bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt da-für die Verantwortung, also dafür, daß er sie auch tatsächlich und in hinreichendem Maße ... bestimmt;
(4)
des weiteren ergründet das Parlament, was politische Willensbildung ist / sein soll(te), und dafür, daß es das tut, trägt der Bundestagspräsident (...) die Verantwortung;
(5)
im übrigen sorgt die Justiz dafür, daß alles halbwegs mit rechten Dingen bzw. also verfassungsgemäß zugeht,
und dafür, daß sie das tut, trägt der Bundesverfassungsgerichtspräsident die Verantwortung;
(6)
schließlich ist es aber de facto so, daß u.a., aber insbesondere nicht nur alle Parteien zur politischen Willensbildung beitragen,
sondern daß die beiden großen Parteien sie im wesentlichen bestimmen, in der Sache,
und daß hinsichtlich der Personalentscheidungen im Grunde genommen eigentlich nichts geht ohne die Vorsitzenden der beiden großen Parteien
- ohne daß die dafür auch nur die geringste Verantwortung tragen ...;
III.
es kann objektiv kein Zweifel daran bestehen, daß die seit längerem, praktisch seit Mitte der 80er Jahre sich abzeichnenden und anbahnenden
und sich seitdem zunehmend verschlimmernden Entwicklungen bzw. der inzwischen eingetretene Zustand,
der als solcher eben gerade kein Zustand ist, sondern mehr eine Art Station, in etwas was fließt, was im Fluß ist
und was von einer in sich und aus sich heraus wirkenden Eigendynamik bestimmt, von bekannten, insbesondere aber auch völlig unbekannten Unwägbarkeiten, Schwierigkeiten, Gefahren, Risiken ... geprägt ist,
es kann also objektiv kein Zweifel daran bestehen, daß dieser Zustand nicht der verfassungsmäßigen, demokratischen Ordnung bzw. dem Ziel der Herstellung einer solchen Ordnung entspricht;
... wird fortgesetzt.
* * * * * *
Blackout 1 -
Amerika ohne Strom
- das renkt sich wieder ein;
Blackout 2 -
Deutschland ohne Hirn
- und das bleibt anscheinend;
(erst) wenn alles zusammenbricht, dann ist das ein 'Alarmzeichen' (?) für diejenigen,
die die so genannte politische Verantwortung tragen;
trotzdem: der Unterschied zwischen den USA und Deutschland ähnelt z.Z. immer mehr der Geschichte von dem Irren, der sich über einen Betrunkenen lustig macht, worauf der sagt:
ich bin betrunken, das vergeht, aber Du bist blöd - und das bleibt !
jetzt soll's also ein Gipfel retten, ein Reform-Gipfel, die vornehmste Form dieser Vereinbarungen zu Lasten Dritter, zu Lasten des Volks, zu Lasten der Demokratie.