Dienstag, 12 Mai 2020 | 45.20.133

Andreas Voßkuhle und ... die Menschenrechte (1) ...

die Würde des Menschen ist unantastbar ...
und sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung !!! ...

allen staatlichen Handelns und Verhaltens ...
der so genannten Gewalt ...

die Rechte des Menschen sind unverletzlich und unveräußerlich ...
als Grundlage der Gemeinschaft / des Friedens / der Gerechtigkeit ... weltweit !!! ...

das ist insofern bemerkenswert ... als daran erkennbar wird ...
daß die so genannten Verfassungsgeber die Würde des Menschen und die Rechte des Menschen ...

nicht in einen Topf geschmissen geschweige dann auch noch rumgerührt ...
sondern das differenziert haben nach den Adressaten dieser Bestimmungen ...

bei der (menschlichen) Würde geht es darum daß so genannte Dritte ... also irgend welche Menschen ...
die Würde irgend eines anderen Menschen nicht antasten dürfen ...

und daß darüber (!!!) die staatliche Gewalt wachen und achten ...
bzw gegebenenfalls (potenzielle) Opfer schützen muß ...

bei den (Menschen)Rechten geht es aber von vornherein also a priori um die dem Individuum zustehenden Rechte
auf Schutz von Eingriffen und Übergriffen durch staatliches Handeln und Verhalten ...

in der Verfassung steht also ...
im entsprechend übertragenen Sinne ...

(1) die (Grund)Würde des Menschen ist unantastbar / unverletzlich / unveräußerlich ...
gegenüber jedem anderen aus dem Volk ... und darüber muß 'der Staat' wachen ...

(2) die (Grund)Rechte des Menschen sind ebenfalls unantastbar / unverletzlich / unveräußerlich ...
gegenüber speziell allem staatlichen Handeln und Verhalten (Staatsgewalt) ...

und darüber müßte konsequenterweise wiederum das Volk wachen ...
bzw das Volk müßte diejenigen Volksangehörigen schützen ...

die durch staatliche Gewalt angetastet und verletzt ... verraten und verkauft (veräußert)
bzw als Sache wenn nicht als Werkzeug staatlicher Allmacht behandelt / mißhandelt / mißbraucht werden ...

aus den weiteren Zusammenhängen der Verfassung ergibt sich dann ...
daß damit natürlich nicht gemeint ist ... daß ... zum Beispiel ...

bei einer Demonstration die gewissermaßen 'freien' Demonstranten ...
sich einen Straßenkampf liefern sollen mit der Polizei oder gar Kamera-Teams ...

um andere Demonstranten davor zu schützen ...
von der Polizei verhaftet zu werden ...

sondern daß dieser Schutz durch die Verfassungsgerichte gewährleistet werden soll ...
indem solche Fälle als Verfassungsbeschwerde vorgebracht werden können ...

das Problem dabei ist ... daß sich dieser Wortlaut der Verfassung ...
bis zu den Verfassungsgerichten noch nicht herumgesprochen hat ...

und daß der Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung seiner Grundrechte
auf völlig verlorenem Posten steht bzw eben verraten und verkauft bzw veräußert wird ...

die Kapitel Würde des Menschen und Rechte des Menschen ...
müssen also noch ergänzt werden ...

durch das Kapitel Pflichten (!) staatlichen Handelns und Verhaltens ...
in Bezug auf Wahrung / Achtung / Schutz ...

*

die Politische Oper ...
das Kommissionarristische Europa ...

Deutsche und ... ihre Europäischen Nachbarn ...
das Po-litische Thema ... Frauen und Gleichberechtigung ...
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