Montag, 18 September 2017 | 45.38.261

Die Gewaltenteilung und ...
- das Bundesverfassungsgericht ... ...

es ist offensichtlich so ... nach Lage der Dinge ...
daß die Damen und Herren Richter beim Bundesverfassungsgericht ...

nicht alle Tassen im Schrank haben ...
wobei sich quantitative und qualitative Aspekte überlagern ...

nun kann man aber auch nicht einfach sagen ... sehen Sie doch mal nach ...
ob Sie noch alle Tassen im Schrank haben ...

weil ebenso offensichtlich ist ...
daß die auch Tomaten auf den Augen haben ...

das heißt ... selbst wenn die so tun als würden und oder wollten sie nachsehen ...
können die das ja gar nicht sehen ... weil ... s.o. ...

und dann sagen sie ... ja aber wir machen doch hier Rechtsprechung ...
und da müssen wir doch wie Justitia die Binde vor den Augen haben ...

oder wenn Sie so wollen eben Tomaten ...
das kommt doch auf dasselbe hinaus ...

kommt es eben nicht ...
denn die Rechtsprechung ist ja nur eine kleiner Teil der Gewaltenteilung ...

rein schematisch etwa ein Neuntel oder rund zehn Prozent ...
weil jede der drei Gewalten ja auch wieder aus drei Teilen besteht ...

bze das Entscheidende an der Gewaltenteilung natürlich nicht die Rechtsprechung ist ..
sondern Regierung und vor allem die Politische Führung

und für eine auch nur halbwegs professionelle und verfassungsgemäße ...
Regierung geschweige denn Politische Führung ...

muß man nicht nur Adleraugen ...
sondern auch noch das Ohr auf den Schienen haben ...

und da stellt sich heraus ...
daß sie auch noch Ohro-pax in den Ohren haben ...

weil sie glauben das sei für den Frieden der Welt genau so wichtig ...
wie die Binde der Justitia für die Gerechtigkeit ...

*

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