Mittwoch, 07 Januar 2015 | 45.02.007

Das Gerichtshöfische Europa ...

also diese so genannte EuGH in Luxembourg ... zum Beispiel ...
oder der Europäische Gerichtrshof für Menschenrechte in Strasbourg ...

befassen sich immer mal wieder mit den Grundrechten der Menschen bzw der Bürger ...
und genau da liegt dann auch das Problem ...

sie befassen sich mit den Rechten ...
aber nicht mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt ... jedenfalls eben nicht direkt ...

und so kommt es ... wie beim Bundesverfassungsgericht und all den anderen Gerichten auch ...
irgend wann gibts dann zwar ein Urteil mit allen Feinheiten des römischen und germanischen Rechts

aber im Ergebnis ist es wie bei den Chirurgen ...
Operation gelungen ... Patient tot ...

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