Dienstag, 08 Juli 2014 | 45.28.189

Der sich bekennende BGH ...
- und die anonymen Internetportal-Nutzer ...

da sieht man wieder mal zu welchen feinsinnigen Differenzierungen Juristen im allgemeinen ...
und Richter im besonderen fähig sind ...

der BGH war zuständig für die Klage und die Klage war zulässig ...
sie war aber letztlich völlig unbegründet und wurde konsequenterweise abgewiesen ...

zur Freude natürlich des beklagten Internetportal-Betreibers ...
bzw dessen Nutzer ...

nur wird das eben in der Sache selbst nicht weiterhelfen ...
denn der vergeblich klagende Arzt wird nun flugs Strafanzeige erstatten ...

und dann braucht er nicht einmal mehr selbst zum Gericht zu gehen ...
sondern dann kommt ... wie in Darmstadt ... die Staatsanwaltschaft in Gestalt der Polizei ins Haus ...

und sagt ganz einfach ... 'Sie wissen doch ... entweder Sie geben uns jetzt die Daten ...
oder wir stellen hier alles auf den Kopf und nehmen den Rest mit ...

diese Fälle sind also ein Musterbeispiel dafür ... daß Rechtsstaat und Gerechtigkeit ...
Gewaltenteilung und auch nur halbwegs sinnvolle Politik ...

nichts mit einander zu tun haben ...
denn ... wie gesagt ... das eigentliche Problem ist auch damit nicht gelöst ...

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Das Kommissionarrische Europa ...

besteht im Kern der Sache aus den 28 Kommissarinnen und Kommissaren ...
das heißt ein Kommissionsmitglied pro Mitgliedstaat ...

das ist also ... ungefähr ... so wie beim Bundesrat ...
bzw insofern ist die Europäische Union eben doch ein Bundesstaat ...

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