Freitag, 25 April 2014 | 45.17.115

Der Verfassungsgerichtliche Lifestyle ...

in Berlin ... zum Beispiel ... dürfen die so genannten Staatsorgane Aufnahmen von Bürgern machen ...
die an Demonstrationen telnehmen ...

jetzt auch mit dem Segen der Berliner Verfassungsrichter ... wenn sie ...
zur Lenkung eines Polizeieinsatzes für erforderlich gehalten werden ...

alle Bedenken dagegen wurden zurückgewiesen ...
weil sie 'verhältnismäßig' seien ...

das ist im Prinzip auch nichts anderes als wenn der Putin an sich souveraine Staaten überfällt ...
weil er das zum Schutz russisch-stämmiger Menschen für erforderlich hält ...

und zeigt geradezu drastisch ... wie die Dritte Gewalt ...
ihre Funktion in einer Demokratie ...

nicht nur dumm-dreist mißversteht ...
sondern auch brutalstmöglich-ungeniert mißbraucht ...

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