Montag, 17 August 2009 | 45.34.229

BGH - Strafe für leichtfertige Manager

... und dem 'Hinweis ...' ein Vorsatz (zur Untreue ,,,) könne
von einem ebenso unabhängigen wie allmächtigen Gericht

- und nicht nur auf Hoher See ...
auch dann bejaht werden

wenn der Angeklagte auf den Erfolg eines an sich riskanten Geschäfts
gehofft gesetzt spekuliert ... habe

das Problem mit diesem so genannten Grundsatzurteil ist
daß damit nun immer weniger damit zu rechnen ist

daß die Dritte Gewalt die Maßstäbe
die sie für im Grunde genommen politisch gesellschaftlich wirtschaftlich ...

völlig harmlose Unternehmer und Manager gelten läßt
oder gar absichtsvoll entwickelt

auch auf objektiv unfähige und kriminelle ...
bzw. schwachsinnige und geisteskranke ...

Politiker und Verwaltungsbeamte anwendet
die Willen und Wünsche des Volkes vorsätzlich ignorieren

und die Besitz- und Vermögensinteressen des Volkes
bzw. seines (!) Staates bewußt und vorsätzlich schädigen

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