Freitag, 04 Juli 2008 | 45.27.186

Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungswidrigkeit

Jetzt gefällt sich das Bundesverfassungsgericht mal wieder darin
daß sie eins und eins zusammenzählen
oder vielleicht auch mal eins abziehen können

dabei ist das Urteil erneut nach dem Muster
ein Schritt(chen) vor ...
und zwei, wenn nicht gleich drei Riesenschritte zurück

unser Problem ist ist doch gar nicht das Wahlrecht
- sondern daß, was immer Recht ist bzw. sein mag oder sein soll ...
von der Politischen Führung hemmungslos mißbraucht wird

und daß das Bundesverfassungsgericht
nicht dafür zu gewinnen ist
gegen diesen Mißbrauch vorzugehen

unser Problem sind doch gar nicht
Verstöße gegen Grundsätze wie Gleichheit
und/oder Unmittelbarkeit bei den Wahlen als solchen

- sondern daß vor den Wahlen nicht Politik so gemacht wird
daß der so genannte Wähler überhaupt weiß
was und warum er eigentlich wählen soll

und daß nach der Wahl Dilettanten und Schwachsinnige
Geisteskranke und Kriminelle
die entscheidenden Positionen und Funktionen besetzen

unser Problem ist
daß das Wahlrecht jetzt geändert wird
mit Sicherheit aber nach der Änderung schlechter ist als vorher

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