Freitag, 16 Mai 2008 | 45.20.137

Staats-, Rechts- und sonst patente Anwälte

Bezeichnenderweise sind Staatsanwälte eben Staatsanwälte
- und nicht 'Rechts'-Anwälte

mit anderen Worten : sie sind Anwälte des Staates
- und nicht etwa des Rechts

unabhängig davon, ob und inwieweit Rechtsanwälte
auch tatsächlich Anwälte des Rechts sind

oder im Grunde genommen
immer nur in ihrer eigenen Sache tätig werden

immer wieder nur ihre eigene Sache, ihre eigenen Interessen vertreten
über das Medium, angeblich die Interessen anderer zu vertreten

und zwar sind sie Staatsanwälte im Sinne eines Staatsverständnisses
aus der Zeit vor 1918 oder zumindest 1945

das heißt
in einem nicht !!! demokratischen !! Staatsverständnis !

also einem Staat, der dem Bürger gehört bzw. dem Volk
und es insoweit um Bewahrung und Erhaltung ...

um Vermehrung und Nutzen ...
von Ver-mö-gen ... des Volkes ... geht

sondern einem Staat, der Staatsgewalt, Regierung, Exekutive ...
und (Selbst)Herrschaft repräsentiert und beansprucht
- statt sie dem Volk zuzugestehen ... -

und insoweit immer wieder nur um das Erlangen ...
und eine immer differenziertere Sicherung ... (???)

dieser (Staats)Gewalt, Regierung, Exekutive, Herrschaft ... geht

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