Freitag, 11 Januar 2008 | 45.02.011

Recht haben ... - und Recht bekommen

Recht haben heißt ...
einen Anspruch haben

Recht bekommen heißt ...
den Anspruch auch zugestanden bekommen

davon zu trennen ist, daß einem etwas zugestanden wird
auf das er keinen Anspruch, geschweige denn ein Recht hat
..
also wenn zum Beispiel das Gericht dem Herrn Piech glaubt
er habe nix gewußt ...

- ein Mann, der an sich alles weiß und dem nix entgeht
will ausgerechnet von einem zentralen Be- und Entlohnungs-
bzw. betrieblichen Lenkungs- und Steuerungssystem nichts gewußt haben -

dann sind wir wiedermal an den Grenzen des Rechtsstaats
bzw. der Professionalität von Richtern
wenn es so einfach ist, ein Gericht hinter's Licht zu führen

und dann auch noch frech zu behaupten
wenn er es gewußt hätte, dann hätte er es abgestellt ...

das schlägt dem Fass den Boden in die Krone

bzw.: von einem Mißbrauch von Vertrauensspesen
habe er keine Kenntnis gehabt ...

das Problem ist doch gerade, daß solcherlei Verhalten
im Management gar nicht als Mißbrauch angesehen wurde


***

was gibt's noch in der Art ?

Theorie ... - und Praxis ...

Theorie ist : jeder weiß, wies geht
- aber es funktioniert nicht

Praxis ist : es funktioniert
- aber keiner weiß wieso

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