Dienstag, 21 August 2007 | 45.34.233

Mobbing in and Mobbing out

Die Bundesregierung sorgt sich, dankenswerterweise und immerhin ...
um die 'Be-kämpfung ...' - was auch sonst ? -

des so genannten 'Mobbing am Arbeitsplatz ...'

Mobbing sei allgemein ein Eingriff ...
in das so genannte Persönlichkeitsrecht
- und das sei ja grundgesetzlich geschützt ...
sagt sie

und manchmal sei es darüber hinaus
eine Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung ...
- und das sei ja sogar grundsätzlich strafbar
sagt sie

sie verkennt auch nicht, daß es sich
hier nicht um eine Bagatelle oder Petitesse o.ä. handelt

denn nach repräsentativen, also halbwegs verläßlichen Studien
werden rund 10% der Arbeitnehmer
mindestens einmal in ihrem Berufsleben
so richtig gemobbt

dennoch denkt die Bundesregierung nicht daran
ein politisches Konzept
für die Herstellung von Arbeitsbedingungen zu entwickeln

bei denen Mobbing zwar nicht unbedingt völlig beseitigt ist
- nobody and nothing is perfect ... -

aber eben nur noch Einzelfälle, eine Art Horizont ... darstellt,
eine mehr oder weniger nicht hinwegzudenkende Randerscheinung

die innerhalb des jeweiligen Arbeitsbereichs beherrscht werden kann

wie üblich beschränkt sich die dreifaltige Bundesregierug
in ihrer Einfalt auf den mittlerweile systemisch kultivierten Dreiklang :

(1) Mißbilligung, ethisch, moralisch,
gegebenenfalls Entrüstung, Verachtung, Ächtung ...
des Verhaltens, derjenigen, die sowas tun,

und der Hinweis darauf
daß das untragbar sei und nicht hingenommen werden könne
daß das ein ebenso schändliches wie verwerfliches Tun und Treiben sei

und daß also unbedingt ... und mit aller Kraft ...
etwas dagegen getan werden müsse

(2) Ablenkung, gegebenenfalls Schuldzuweisung ... an andere
Appelle, Aufrufe etc

und der Hinweis darauf
daß und was andere ... tun müssen

daß also in diesem Zusammenhang insbesondere die Arbeitgeber
eine direkte Verpflchtung trifft

dafür zu sorgen
daß Mitarbeiter und rinnen nicht gemobbt werden

(3) Eigenverantwortung, gegebenenfalls 'selbst dran schuld ...'

und der Hinweis darauf
daß die Betroffenen selbst etwas tun müssen

daß sie zumindest selbst den Rechtsweg beschreiten müssen
daß die rechtlichen Möglichkeiten gegen Mobbing ausreichen ...

also dieses :
''wer glaubt er hätte ein Recht, der kann ja klagen ...'

als ob das das Problem lösen würde :

davon, daß die Frau Bundeskanzlerin
(die) Richtlinien bestimmen müßte

die hinreichend geeignet sein könnten
das Mobbing weitgehendst aus der Welt zu schaffen

oder doch zumindest sinnvoll auf das tragbare Maß
derart einzudämmen, daß sie die Verantwortung tragen kann

ist nicht die Rede
und auch nicht davon

wieviel Bundesbürger jedes Jahr dieses unser schönes Land verlassen
weil sie sich speziell von der Bundesregierung gemobbt fühlen

und nicht bekannt ist auch
ob und inwieweit sich diese rund 10% Gemobbten
mit den rund 10% Arbeitslosen decken

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