Freitag, 06 Juli 2007 | 45.27.187

Die Unabhängigkeit des BundesVerfassungsGerichts

... oder geht es hier schon um Unwürdigkeit ...
gar um die Unfähigkeit des Gerichts ... ?

'Die Würde des Menschen ist unantastbar
sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt'

diese Bestimmung soll den Menschen davor schützen
daß seine Würde verletzt wird

sie soll sinngemäß und bestimmungsgemäß
natürlich auch die staatliche Gewalt davor schützen

daß sie etwas tut
was unter ihrer Würde ist

dieses Urteil ist wiedermal so grotesk
daß es praktisch nicht mehr zu überbieten ist

da sitzt das höchste deutsche Gericht
also nach dem Stand der Technik ... unseres Rechtsverständnisses ...

die personifizierte Unabhängigkeit
unseres demokratischen Rechtsstaats

monatelang zusammen
mit einem Riesenapparat von Think-Tank neben sich und hinter sich

und brütet und brütet ...
und kreißt und kreißt ...

und was kommt raus ?
eine gewissermaßen contergenveränderte Maus !

da sitzt das höchste deutsche Gericht, wie gesagt :
die personifizierte Unabhängigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats

monatelang zusammen
und berät über die Unabhängigkeit der Abgeordneten

also der Volksvertreter ...
der Parlamentarier ...

und beweist, daß nicht mal acht ...
höchst(richterlich) qualifizierte Leute in der Lage sind

eine demokratische Entscheidung zu treffen ...
bringen eine Entscheidung zustande, die nur eins beweist :

daß das Gericht nicht in der Lage ist
seine eigene Unabhängigkeit zu demonstrieren

schon allein deshalb ist es eine Farce
sich über die Unabhängigkeit anderer zu verbreiten

ein Urteil, das keine 'Richtlinie bestimmt ...'
ein Urteil, das nicht 'Recht spricht ...'

- davon, daß es für irgend etwas Verantwortung tragen würde
ganz zu schweigen ... -

sondern im Gegenteil völlig unverantwortlich
allen nur möglichen Spekulationen

geradezu erst Tür und Tor öffnet
und weiteren Raum läßt

ist unter der Würde des Gerichts !!!

statt demokratischer Rechtsstaat
zeigt sich hier eine Fratze demonstrierter Gerichts-Unfähigkeit

wenn das höchste Gericht nicht in der Lage ist
eine demokratische Entscheidung zustande zu bringen

wo solls denn dann bei der Regierung herkommen
geschweige denn beim Parlament ???

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