Mittwoch, 20 Juni 2007 | 45.25.171

Verfassungsbeschwerde (54)
- Staatliche Ordnung -

'Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung'

so steht's, wie vieles andere, zumindest in der Verfassung

wir haben also, z.B., die StraßenVerkehrsOrdnung ...
und die Verfassungsmäßige Ordnung ...

was aber ist die 'Staatliche Ordnung' ?

naja, ist ja auch egal,
wenn eh keine Politik dafür gemacht wird

| Seite drucken