Sonntag, 16 Juli 2006 | 45.28.197

These 197 : Selbstbestimmung zum Lebensende

Bekanntlich können wir uns es nicht aussuchen,
daß, geschweige denn wann, wie und wo etc. wir geboren werden ...;

nun sollte man annehmen,
wo doch dauernd die Rechte des Menschen so hochgehalten werden,
daß das konsequenterweise bezüglich des Lebensendes möglich ist;

doch weit gefehlt,
denn neben, wenn nicht gar über dem Recht steht die Würde des Menschen,

- wahrscheinlich ist es so, wie mit der Gleichberechtigung :
tut man dem Einen was Gutes, fühlt sich der Andere benachteiligt,
und umgekehrt ... , also ein typisches Endlosband ... -

und so, wie natürlich niemand selbst bestimmen kann, was sein Recht ist
- von gewissen Ausnahmen, die die Regel bestätigen, wie immer abgesehen ... -

kann natürlich auch niemand selbst bestimmen,
was seine Würde ist;

da, wo sich Polizei, Staatsanwaltschaften und/oder Gerichte nicht einmischen,
mischt sich der Ethikrat ein,

und über dem steht dann immer noch die Katholische Kirche;

die Sorge um eine menschenwürdige Sterbebegleitung
sei eine 'gesamtgesellschaftliche Aufgabe' !

daraus wird schon deutlich, wie bei der Demokratie ... :

es geht gar nicht um die Herrschaft des Volkes,
das heißt, um die Herrschaft derjenigen,
die, laut Verfassung, herrschen dürfen wollen sollen ...,

um die Würde derjenigen, die schlicht und einfach sterben wollen,

sondern um die Herrschaft derjenigen,
die unbedingt an die Macht etc. wollen,

um die Würde derjenigen,
die unbedingt 'begleiten' wollen;

'das sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ...',

das wird immer dann gesagt, wenn niemand bereit ist,

eine Entscheidung zu treffen
und (!) da-für die Verantwortung zu tragen !

das ist, ungefähr, so wie beim Fußball :

es ist eine Aufgabe der gesamten Mannschaft, ein Tor zu schießen,
und manchmal gelingt das ja auch,

bloß, wenn einer 'abseits' gespielt hat, dann giltet das nicht,
aber ihm passiert weiter nichts !

das heißt : Tor ist nicht gleich Tor ... !

aber, andererseits : tot ist tot ...,
das heißt, wenn einer 'abseits gespielt hat, wird er bestraft !

und genau darum dreht sich also dauernd auch die ganze Diskussion,
nämlich, wie man ein Problem nicht (!!!) löst,

damit man etwas hat, worüber man endlos ... diskutieren, debattieren, streiten ... kann;

mit anderen Worten, was Menschenwürde ist, bestimmen immer die anderen,
und nicht etwa diejenigen, um deren Würde es eigentlich geht;

die Lufthoheit über der Menschenwürde haben nicht diejenigen,
die das Recht ... haben,

sondern diejenigen, die die Macht ... haben
- alles wie gehabt, seit der Steinzeit !

das gibt es doch gerade gar nicht, technisch gesehen,
diese so genannte 'gesamtgesellschaftliche Aufgabe',

sondern, umgekehrt, es gibt, nach unserer Verfassung,
die Aufgabe, bzw. die Pflicht ... (!) ,

'für' die gesamte Gesellschaft ...,
also 'für' Alle und Jeden, für das Ganze wie en detail ...

Politik zu machen
- und da-für die Verantwortung zu tragen !

die spannende Frage in der Demokratie ist doch gerade :
wie kommen wir alle dahin, wohin wir alle wollen,

unter so weit wie möglich gehender Berücksichtigung dessen,
daß auch das Individuum dahin kommt,
wohin es als Individuum will;

und wer ist bereit, da-für die Verantwortung zu tragen ',
als Einzelner, als Gremium ...;

da-von ist die Katholische Kirche offensichtlich am weitesten entfernt;
und ihr dicht auf den Fersen, wie es scheint, die Frau Bundeskanzlerin;

das heißt : die Selbstmordrate kann man doch nur dadurch senken
bzw. überhaupt das Problem in den Griff kriegen,

daß man den Leuten ein Angebot macht
- so'ne Art Schwangerschaftsberatung ... -

wie man ihnen helfen könnte und würde,
sich würdig umzubringen

- und nicht einfach plötzlich irgendwo auf dem Bürgersteig rumzuliegen
oder als Flußleiche irgendwo aus dem Wasser gezogen zu werden ...
und kein Mensch weiß wieder : 'wie konnte denn das passieren ... ?'

mit anderen Worten :
gerade darin, daß man den Leuten 'kein' solches derartiges Angebot macht,

liegen Tatsache und Ursache, daß man sie allein läßt
und ihnen die an sich erwünschte, wenn nicht erbetene
Fürsorge und 'Begleitung ...' verweigert.
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