Mittwoch, 12 Juli 2006 | 45.28.193

These 193 : Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Das Grundgesetz erlaubt eine gewisse Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft
'zur Abwehr einer Störung ...
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ...'

und die Bundesregierungen erlauben sich,
unter anderen auch diese Vorschrift nach Belieben mißbrauchen zu können, denn

(1) tatsächlich ist bisher noch nie, wenn andeutungsweise sowas vorlag
wie eine Störung, gerade diese Störung durch den vorangegangenen Mangel an Wirtschaftspolitik

bzw. durch die Mängel der Wirtschaftspolitik seitens der Bundesregierung selbst verursacht und verschuldet worden,

so daß sie sich mit dieser Ausrede gar nicht entlasten kann, da sich grundsätzlich niemand zu seiner Entlastung auf Umstände berufen darf, die er vorher selbst geschaffen hat

(2) tatsächlich sind bisher noch nie die dann getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ... verwandt worden, sondern zur Beseitigung anderer Störungen !
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