Donnerstag, 04 August 2005 | 45.31.216

ALG I I - auch eine Art Relativitätsthorie

Laut Verfassung soll sich die Regierung um das Wohl der Bürger kümmern,
sie soll es mehren, und vor Schaden bewahren, in einem Maße,

daß sogar noch ein Nutzen dabei herauskommt, und nicht nur das :
auch dieser Nuzen soll noch ständig / möglichst ... gemehrt werden !!

aber, wie gesagt, das ist natürlich alles relativ;

wenn nämlich die drei Gewalten sich einig sind darin, was dieses Wohl ist,
also zum Beispiel eine völlig undefinierte 'bescheidene Lebensführung' ...
oder gar 'das' Existenzminimum,
dann ist das eben auch verfassungsgemäß;

wenn das der Einstein wüßte !
| Seite drucken