Dienstag, 12 Juli 2005 | 45.28.193

Der Bundespräsident entscheidet ... (11)

daß bei der Regierungsbildung, also bei der Wahrnehmung der Kabinettsbildungskompetenz ...

die Gleichberechtigung konsequent berücksichtigt werden muß, das heißt personell und auch etatmäßig.

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