Sonntag, 23 Oktober 2005 | 45.42.296

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,
obwohl dies erforderlich
und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr
und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist,
wird bestraft;


die gegenwärtigen so genannten Koalititonsverandlungen inclusive der diese begleitenden
bzw. auch vorangegangenen Umstände
erfüllen alle Voraussetzungen solch gemeiner Gefahr und Not ...;

es wäre also erforderlich, Hilfe zu leisten;

ich könnte diese Hilfe leisten
und würde das gegebenenfalls gar nicht mal als Zumutung empfinden,
sondern eben durchaus als dringende Verpflichtung,
die auch ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich wäre;

trotzdem tue ich das irgendwie nicht;

jetzt bin ich mal gespannt, wann ich die nun an sich gebotene Strafanzeige erhalte.

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Von der Weimarer zur Berliner Republik

Republik hin und/oder her, sie wird, statt daß das Volk herrscht, nach wie vor 'be'herrscht von völlig hirnverbrannten Ignoranten und rücksichtlsen Kriminellen ...

- das soll natürlich eine freundliche und wohlwollend, positiv und konstruktiv und vor allem auch respektvoll wenn nicht geradezu ehrfürchtig gemeinte und gesinnte Beobachtung, Feststellung,Beratung, Kritik ... sein

und ohne damit irgend jemand persönlich zu nahetreten zu wollen -

die ähnlich der Weimarer Republik und dem, was danach kam, für das Scheitern dieser unserer heutigen Bundesrepublik Deutschland verantwortlich sind,

soweit sie nicht deren Beseitigung bzw. die Beseitigung deren (noch) bestehender verfassungsmäßiger Ordnung regelrecht betreiben;

Tatsache ist, daß mit dem Einzug dieser Linkspartei, die das Potential zur Radikalisierung hat, wie man bereits sehen und erleben kann,

die Qualität des Parlamentes derart drastisch absinkt, daß es im positiven Sinne nichts mehr beitragen und entwickeln, sondern nur noch im negativen Sinne und konkret die ganze Lage weiter verändern und verschlechtern kann.



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