Montag, 28 Juni 2004 | 45.27.180

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Nötigung

An die Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Frankfurt am Main

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bekenne mich zum Empfang Ihres Schreibens vom 23. d.M. und teile vorab mit, daß ich selbstverständlich nicht nur von dem Recht auf Widerstand

sondern auch von dem Recht, zu der gegen mich erhobenen Beschuldigung gehört zu werden, Gebrauch machen will;

wegen der Komplexität der Sache bezweifele ich, daß das im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme hinreichend möglich ist;

ich bezweifele weiter, daß es zulässig ist, den Vorgang auf die Formel zu verkürzen, ich hätte den Polizeibeamten Klaus ernsthaft davon abhalten wollen, in meiner Abwesenheit meine Wohnung zu betreten ...;

ich glaube kaum, daß Herr Klaus selbst - oder sonst ein vernünftiger Mensch - das so verstanden haben kann;

gegen Herrn Klaus, der sich mir gegenüber in den bisherigen Kontakten völlig korrekt verhalten hat, habe ich ja gar nichts;

es dürfte auch schwierig sein, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen mich vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, wenn ich sie nicht kenne

bzw. zu meinen Gunsten sprechende Tatachen vorzubringen, ohne mich nun wieder endlos zu wiederholen bzw. ohne zu wissen, worauf sie sich konkret beziehen sollen;

grundsätzlich wäre ich bereit, 'die Hilfe der zuständigen Polizeibeörde in Anspruch zu nehmen';

aus Gründen, die ich der hier beigefügten Kopie meines gleichzeitigen Schreiben an selbige zu entnehmen bitte, ist das aber z.Z. auch nicht ohne weiteres möglich;

zunächst betone ich daher nochmals, daß ich grundsätzlich bereit bin, mich in jeder Hinsicht kooperativ zu verhalten;

ich grüße Sie herzlich
und in aller Hochachtung.




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Verhaftungsankündigung

12. Polizeirevier
60431 Frankfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für Ihre freundliche Nachricht darüber, daß Sie mal wieder beauftragt sind,
mich zu verhaften;

ich weise daher auch meinerseits wiederum darauf hin, daß ich mein Verhalten als Aktion,
als Aktivität, als Widerstand im Sinne von Artikel 20 IV Grundgesetz

und insofern meiner Verhaftung einigermaßen gelassen entgegen sehe;

es geht nach wie vor darum, daß objektiv kein Zweifel daran bestehen kann
- denn unbestritten wird darüber seit Jahren tagtäglich in den Medien berichtet -

daß unsere politische Führung 'es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen' bzw. sie gar nicht erst herzustellen;


demgegenüber nehme ich das Recht zum Widerstand in Anspruch; dazu verweise ich auf den umfangreichen Ihnen zur Verfügung stehenden Vorgang;

aus meiner Sicht ist die Sache nach wie vor völlig unberechenbar, unkalkulierbar, unkontrollierbar ...;

vorsorglich weise ich daher erneut auch darauf hin, daß ich nicht dafür garantieren kann,
daß ich mich gegebenenfalls einfach so verhaften lasse;

ich meine das durchaus ernst mit dem Widerstand, um nicht zu sagen tod-ernst !!!

ich kann daher auch nicht vorhersehen, in welchem Maße ich gegebenenfalls, je nach den Umständen ..., passiv oder aktiv auch Ihnen gegenüber, das heißt, obwohl Sie also nicht unmittelbar Gegenstand und/oder Ziel meines Widerstandes sind,

denjenigen Widerstand leisten werde, den ich im Rahmen des Grundgesetzes als gedeckt ansehen zu können glaube;

ich grüße Sie herzlich
und in aller Hochachtung.
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Investitionen und Innovationen (I)

Der Bundestags-'Ausschuß' für Inneres befaßt sich mit der Wirtschaft und will den Weg (welchen Weg ?) für Invetitionen und Innovationen freimachen durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse;

konsequenterweise müßte der Ausschuß damit anfangen, sich selbst abzubauen, denn aller Erfahrung nach wird dabei ja auch wieder nur ebenso end- wie nutzlos diskutiert, wie man den Pelz waschen könnte, ohne sich nass zu machen.
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