Freitag, 30 Mai 2003 | 45.22.150

Widerstand i.S. Art. 20 GG, Abs. 4

Offensichtlich besteht doch Einigkeit darüber, daß die Dinge so schlecht sind, daß sie kaum noch schlechter sein könnten,

und auch darüber, daß nur drastische Maßnahmen jetzt weiterhelfen, wie sie drastischer kaum sein können;

objektiv kann dann auch kein Zweifel daran bestehen, daß diese Maßnahmen die endgültige Rücknahme bzw. Aufgabe der in den Absätzen 1 bis 3 verankerten Staatsstrukturprinzipien darstellen

und insofern die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung !

wie es zu diesen Maßnahmen jetzt gekommen ist, hat das weder etwas mit Demokratie zu tun
noch damit, daß die Bundesrepublik ein 'sozialer Staat' sei,

mit Sicherheit geht auch die Gewalt, der wir uns jetzt möglicherweise letztlich beugen müssen, auch nicht von uns selbst, also vom Volke aus

und von der verfassungsmäßigen Ordnung hat das Parlament allenfalls insofern eine Ahnung, daß es weiß, wie man sie am besten umgehen, verbiegen, notfalls ändern bzw. am besten eben einfach abschaffen kann.

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