Dienstag, 18 März 2003 | 45.12.077

NPD - Verbotsverfahren
- zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Wir wissen jetzt, warum die NPD 'nicht' verboten werden darf;

unter diesen Umständen ist natürlich nicht damit zu rechnen, daß das Bundesverfassungsgericht auch nur die geringste Sensibilität dafür entwickelt,

daß es ohnehin nicht die NPD ist, die ernsthaft und gravierend die freiheitlich demokratische Grundordnung untergräbt,

sondern die Art und Weise, wie hierzulande generell Politik gemacht bzw. politisch geführt wird,

die Demokratie ad absurdum geführt und die verfassungsmäßige Ordnung nach allen Regeln der Kunst beseitigt wird,

insbesondere seitens der Exekutive, also seitens der Bundesregierung bzw. insbesondere des Bundeskanzlers,

angeregt, unterstützt, geduldet, profitierend ... aber eben auch von der Legislative bzw. dem Bundestag bzw. dessen Präsidenten

sowie, last but not least und im Rahmen der Gewaltenteilung eben auch des Bundesverfassungsgerichts bzw. dessen Präsidenten als personifizierte Judikative;

mit dieser Art von Rechtsstaat, wie sie in der Urteilsbegründung zum Ausdruck kommt, hätte man, wenn's darauf angekommen wäre, auch Saddam Hussein oder Adolf Hitler rechtfertigen können;

es ist wiedermal unbeschreiblich, wie elegant das Hohe Gericht sich an dem vorbeimogelt, was unsere Verfassung der gewaltengeteilten politischen Führung an 'Verantwortung' (!) zuschreibt.



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